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1. Der Verkauf, die Lieferung, die Vermietung oder sonstige Dienstleistung durch die 235 Media Gesellschaft für Medientechnologie und Kunst mbH (künftig: 235 Media GmbH) erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer oder Mieter (künftig: Kunde) als angenommen gelten. Zu abweichenden Vorschriften verpflichten wir uns nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden. Mit der Erteilung eines Auftrages an die 235 Media GmbH auf der Grundlage eines Angebotes gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Käufer oder Mieter ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Alle Angebote von der 235 Media GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben von der 235 Media GmbH dienen lediglich als Aufforderung an den Käufer oder Mieter, seinerseits ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die 235 Media GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich.
3. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager 235 Media GmbH. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager der 235 Media GmbH verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern die 235 Media GmbH die Rücksendung nicht zu vertreten hat.
4. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit netto gezahlt werden. Die 235 Media GmbH ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Außerdem ist die 235 Media GmbH ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen des Kunden auf ältere Schulden, und wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die 235 Media GmbH über den Gegenwert verfügt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die 235 Media GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die 235 Media GmbH ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an die 235 Media GmbH ausgegebenen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Bei unvorhergesehenen, von die 235 Media GmbH nicht zu vertretenden Ereignissen, gleichgültig ob bei der 235 Media GmbH oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, etc., ist die 235 Media GmbH berechtigt – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kundens- vom Vertrag zurück zu treten oder den Beginn der Mietzeit bzw. den Liefertermin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Ist bei einem Kauf die 235 Media GmbH nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von 235 Media GmbH gesetzten angemessenen Frist, so ist die 235 Media GmbH zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat die 235 Media GmbH Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend des üblichen Mietzinses für die jeweilige Dauer.
1. Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und der 235 Media GmbH zu befolgen. Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und an dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens bzw. Totalverlustes (z.B. Diebstahl) hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.
2. Auf Wunsch des Mieters kann die 235 Media GmbH die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden und Verlust, welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch den Mieter entstehen. Die Kosten der Versicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, der 235 Media GmbH eventuelle Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Der 235 Media GmbH ist dann Gelegenheit zu geben, soweit die 235 Media GmbH den Mangel oder Schaden zu vertreten hat, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Mieter verpflichtet sich, 235 Media GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der 235 Media GmbH gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die 235 Media GmbH unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
5. Beim Betreiben der Geräte mit zu verwendender Software darf diese nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
6. Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, kann 235 Media GmbH einen Schadensnachweis der Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert)
7. Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an die 235 Media GmbH zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte durch die 235 Media GmbH. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietzins an 235 Media GmbH zu entrichten.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandenen Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum der 235 Media GmbH. Der Käufer verwahrt das Eigentum für die 235 Media GmbH unentgeltlich. Ware, an der der 235 Media GmbH das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die 235 Media GmbH ab. Die 235 Media GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Die 235 Media GmbH ermächtigt den Käufer, die an die 235 Media GmbH abgetretenen Forderungen für Rechnungen der 235 Media GmbH in eigenem Namen einzuziehen. Die 235 Media GmbH kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Anforderung der 235 Media GmbH wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offen legen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an die 235 Media GmbH herausgeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3. Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt die 235 Media GmbH bei fristgemäßer Rüge Ersatzlieferung oder Nach-besserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Gewähr-leistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise bei der 235 Media GmbH. Der Käufer muss den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die 235 Media GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungs-ansprüche gegenüber der 235 Media GmbH aus. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die 235 Media GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt deutsches Recht, auch für Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort ist 235 Media GmbH, 50825 Köln, Am Kölner Brett 6, 50825 Köln. Handelt es sich um ein Handelsgeschäft, ist für beide Teile der Gerichtsstand Köln. Andernfalls gelten hinsichtlich des Gerichtstandes die Bestimmungen der ZPO.